FÜR DAS 1000-SPEICHER-FÖRDERPROGRAMM 2020

DERZEIT KÖNNEN SIE FÜR DIESES PROGRAMM KEINE ANTRÄGE STELLEN - siehe ILB -Webseite 

1000-Speicher-Programm in Brandenburg

Mit dem Förderprogramm 1000 Speicher unterstützt das Land Brandenburg Privatpersonen,  ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dadurch gleichzeitig das Stromnetz Brandenburgs zu entlasten.  

Gegenstand der Förderung

Das Programm richtet sich an Privatpersonen und gilt seit 01.11.2019. Es werden Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeichersysteme) gefördert.  Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Wohnhauses sind oder die ein Wohnhaus errichten werden.

 


 

Voraussetzungen 

  • der Speicher wird im Land Brandenburg errichtet
  • der Einbau des Stromspeichers wurde noch nicht begonnen (es darf auch noch kein Auftrag vorliegen)
  • die Leistung der Netzeinspeisung der mit dem Speichers verbundenen Photovoltaikanlage darf nicht mehr als 50 Prozent der Nennleistung betragen (üblich sind 70%)
  • Durch die Installation des Speichers muss der Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbrauches sowie der Autarkiegrad bei mindestens 50% liegen 
  • Der Antragsteller muss seine Bereitschaft erklären, im Bedarfsfall am Daten Monitoring teilzunehmen. Dazu müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden

 


 

Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören der Speicher selbst, die Installation des Speichers,  die Ausgaben für die Herstellung des Daten Monitorings sowie die Umsatzsteuer, soweit der Antragssteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Photovoltaikanlage, Umsatzsteuer (sofern der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist), Reparaturen, Betriebs- und Wartungskosten  sowie Eigenleistungen

Der Anteil der Zuwendung beträgt bis zu 30%, höchstens jedoch 3.000,00 EUR.

 


 

Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). Der Antragstellende darf nach Eingang des Antrages bei der ILB mit dem Bau des Speichers beginnen (Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginn). Der Beginn begründet aber keinen Rechtsanspruch.  Es gilt das Erstattungsprinzip, das bedeutet, der Antragstellende geht in Vorleistung und bekommt den Betrag aus der Förderung zurück.

Die Anträge werden gestellt bei der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

 

Unsere Fachberater stehen Ihnen helfend zur Seite. Sie sind mit der Beantragung von Öffentlichen Mitteln vertraut. Sinnvoll ist es, sich vor Antragsstellung bei uns zu informieren. 

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Projektanfrage

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