So rechnet sich eine Photovoltaikanlage
in Berlin und Brandenburg
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütung ist das Kernstück des Erneuerbaren Energiegesetztes (EEG).
Sie ist der festgeschriebene Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Energie über zwanzig Jahre entrichten.
Wichtig ist dabei, dass dieser Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden muss.
Förderprogramme für Photovoltaik der KfW-Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält diverse Förderprogramme für den Erwerb, die Errichtung und den Ausbau von erneuerbare Energien bereit.
So werden Anlagen einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation gefördert.
Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
spezielles Programm für das Land Brandenburg
(1000-Speicher-Programm)
Dieses Programm ist derzeit nicht verfügbar.
Das Land Brandenburg unterstützt Privatpersonen mit dem Förderprogramm 1000 Speicher, um ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dadurch gleichzeitig das Stromnetz Brandenburgs zu entlasten.
Das Programm richtet sich an Privatpersonen und gilt seit 27.07.2018. Es werden Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeichersysteme) gefördert.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Wohnhauses sind oder die ein Wohnhaus errichten werden.