Sonnenkonzept GmbH - Einspeisevergütung Photovoltaik Berlin / Brandenburg

akt. Einspeisevergütung

von Solarstromanlagen

Einspeisevergütung
für Photovoltaikanlagen

 

Folgende Einspeisevergütung gilt mit Inkrafttreten des EEG 2023 für Teil- und Volleinspeiser:

EINSPEISEVERGÜTUNG BEI ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG
Nennleistung PV-Anlage (kWp) Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 10 8,6
bis 40 7,5
bis 750 6,2

 

EINSPEISEVERGÜTUNG BEI VOLLEINSPEISUNG
Nennleistung PV-Anlage (kWp) Anzulegender Wert Zuschlag Volleinspeisung Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 10 8,6 4,8 13,4
bis 40 7,5 3,8 11,3
bis 100 6,2 5,1 11,3
bis 300 6,2 3,2 9,4
bis 750 6,2 kein Zuschlag 6,2

 


Vergütungssätze für Inbetriebnahmen ab dem 30.07.2022 

Für die Ermittlung der Vergütungshöhe wird zwischen Volleinspeisung (Anlagen, die vollständig ins Netz einspeisen) und Anlagen, die einen Teil des Stroms selbst nutzen und liediglich die Überschüsse ins Netz leiten (Überschusseinspeisung). Der Vergütungssatz wird für 20 Jahre festgeschrieben. Die monatliche Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung wurde mit dem Beschluss des "Osterpakets" bis Anfang 2024 ausgesetzt. Danach soll die Degression halbjährlich erfolgen. 

Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung 

Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, dass der Solarstrom vorrangig mit Eigenverbrauch im Haushalt verwendet wird und Überschüsse gegen Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. 

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp bis 300 kWp bis 750 kWp sonstige
8,6 Cent/kWh 7,5 Cent/kWh 6,2 Cent/kWh 6,2 Cent/kWh 6,2 Cent/kWh 4,66 Cent/kWh

Volleinspeisung 

Entscheidet sich der Anlagenbetreiber, den gesamten erzeugten Photovoltaikstrom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhält der Betreiber einen Zuschuss auf die Einspeisevergütung. 

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp bis 300 kWp bis 750 kWp sonstige
13,4 Cent/kWh 11,3 Cent/kWh 11,3 Cent/kWh 9,4 Cent/kWh 6,2 Cent/kWh 4,66 Cent/kWh

Anlagenbetreiber können sich entscheiden, die Photovoltaikanlage vorrangig für den Eigenverbrauch zu nutzen oder den kompletten Strom aus der Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einzuspeisen - für eine höhere Einspeisevergütung - siehe Tabelle Volleinspeisung.

 

Möglich ist auch eine Splittung einer Photovoltaikanlage, indem ein Anlagenteil für den Eigenverbrauch und ein weiterer für die Volleinspeisung in Betrieb genommen wird.  Die beiden Teile der Anlage müssen in diesem Fall messtechnisch getrennt erfasst werden.

 

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp besteht weiterhin die Pflicht zur Strom - Direktvermarktung über einen Energiedienstleister, welcher Zugang zur Strombörse hat. Dies gilt für Eigenverbrauchs als auch für Vollspeiseanlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Strom Direktvermarktung (Marktprämienmodell) ist um 0,4 Cent höher.

 

Ein Wechsel zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung ist möglich. Anlagenbetreiber können sich vor Beginn eines Kalenderjahres neu zwischen Überschuss oder Volleinspeisung entscheiden.


Vergütungssätze für INbetriebnahmen bis zum 29.07.2022

Die Einspeisevergütung ist das Kernstück des Erneuerbaren Energiegesetztes (EEG). Sie ist der festgeschriebene Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Energie über zwanzig Jahre  entrichten, wenn dieser Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Aktuell wird unterschieden zwischen:

  • Dachanlagen bis 10 kWp
  • Dachanlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp
  • Dachanlagen zwischen 40 kWp und 100 kWp
  • Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp
Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh) Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)
ab 01.01.2022 6,83 6,63 5,19 4,67
ab 01.02.2022 6,73 6,53 5,11 4,60
ab 01.03.2022 5,63 5,44 5,03 4,53
ab 01.04.2022 5,53 5,34 4,95 4,45
ab 01.05.2022 6,43 6,25 4,88 4,40
ab 01.06.2022-30.06.2022 6,34 6,15 4,81 4,33

*Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom wird seit Februar 2017 wieder vom Zubau ermittelt. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen haben sich seit Juli 2017 bis Juli 2018 nicht verändert. Für Photovoltaikanlgen, die ab August 2018 ans Netz gehen bzw. der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sinkt die Einspeisevergütung leicht. Die Höhe der Einspeisevergütung  ab Mai 2022 für die folgenden 3 Monate steht am 31.04.2022 fest. Monat für Monat verringert sich die Einspeisevergütung um einen festen Betrag, die sogenannte Basisdegression. Seit Februar 2021 sinkt die Einspeisevergütung nicht mehr ganz so schnell, sie liegt seit diesem Zeitpunkt bei 0,4 Prozent. Bis Januar 2020 lag die Degression bei 0,5Prozent, davor bei 1 Prozent.

Die Stromkosten steigen kontinuierlich, der mittlere Marktpreis für die Kilowattstunde Strom liegt mit ca. 30 Ct/kWh bereits jetzt über dem Betrag der Solarstromvergütung. Unter diesen Bedingungen wird auch eine Erhöhung des individuellen Eigenverbrauchs zunehmend interessanter. Bei sinkender Einspeisevergütung und steigenden Strompreisen lohnt sich der Einsatz eines Solarstromspeichers. 


Anlagengröße

Eine Einspeisevergütung wird nur noch für Neuanlagen bis 100 kWp Nennleistung gewährt. Neue Solaranlagen über 100 kWp Nennleistung erhalten als Förderung eine sogenannte "Marktprämie". Die Betreiber dieser Anlagen sinf im Gegenzug verpflichtet, einen Direktvermarkter mit der Vermarktung des eingespeisten Stroms zu beauftragen. 


Eigenverbrauch von Solarstrom

Für den selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Einspeisevergütung. Auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Strom aus einer Photovoltaikanlage muss eine Abgabe gezahlt werden. (EEG Umlage auf Eigenverbrauch). Im Jahr 2021 beträgt die Abgabe 2,60 Cent / kWh (40% der EEG-Umlage von 6,5 Cent / kWh). Photovoltaikanlagen mit einer Leistung weniger als 30 kWp Nennleistung sind von der EEG Umlage auf den Eigeverbrauch befreit. 


20 Jahre Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre gezahlt + die Monate seit der Inbetriebnahme im ersten Jahr. Für diese Zeit von 20 Jahren gilt der Vergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Hier ist das Inbetriebnahmeprotokoll ausschlaggebend. 

Nach Ablauf der 20 Jahre fällt die Photovoltaikanlage aus der Förderung und gilt als Post-EEG-Anlage. Sie darf weiter betrieben werden, erhält aber für einen befristeten Zeitraum nur noch eine geringe Vergütung. 

Ü20 PV - Anlagen - welche Optionen gibt es? 

Funktioniert die Photovoltaikanlage auch noch nach 20 Jahren, gibt es folgende Möglichkeiten für den Betreiber: 

  • Photovolaikanlage weiter betreiben und eine geringe Vergütung für ausgeförderte Anlagen nach dem Jahresmarktwert erhalten (gilt nach dem EEG erstmal bis 2027). Der Jahresmarktwert Solar hängt von den Börsenstrompreisen ab und betrug in den letzten Jahren zwischen 2,5 bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. 
  • Photovoltaikanlage weiter betreiben und den Solarstrom über Direktvermarktung verkaufen. Hier geht es darum, sich einen Käufer für den erzeugten Solartrom zu suchen, der diesen Strom dann vermarktet. DAs lohnt sich meist für kleinere PV-Anlagen nicht, da der Aufwand und die Kosten zu hoch sind. 
  • Photovoltaikanlage weiter betreiben und die Solaranlage auf Erhöhung oder Maximierung des Eigenverbrauchs umstellen Das ist meist der sinnvollste Weg, da die Einspeisevergütung stetig sinkt und die Strompreise für Netzstrom kontinuierlich steigen. Eigenverbrauch rechnet sich und wird immer wirtschaftlicher. Das gilt für neue Photovoltaikanlagen als auch für Betreiber von Ü20-Anlagen. 
  • Photovoltaikanlage weiter betreiben und Repowering der PV-Anlage durchführen. Mit der Modernisierung der Photovoltaikanlage lässt sich die Leistung wieder ankurbeln. Maßnahmen wären z. B. Tausch von Bauteilen, z. B. des Wechselrichter, Behebung von Mängeln).  Repowering bedeutet nicht, dass die bestehende PV-Anlage nun wieder als neue PV-Anlage zählt ud wieder Einspeisevergütung erhält. 
  • Photovoltaikanlage nicht weiter betreiben und recyceln

Stand: Februar 2022

Projektanfrage

Formular

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Wir bitten um Verständnis. Das Team der Sonnenkonzept GmbH.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Wir bitten um Verständnis. Das Team der Sonnenkonzept GmbH.