Einspeisevergütung für Photovoltaik
So sichern Sie sich 20 Jahre feste Einnahmen
Die gesetzliche Einspeisevergütung ist ein zentraler Baustein für wirtschaftlich attraktive Photovoltaikanlagen. Für jede Kilowattstunde Strom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie einen gesetzlich garantierten Vergütungssatz – und das in der Regel für 20 Jahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr.
Sonnenkonzept plant, installiert und betreut seit 2011 Photovoltaikanlagen für Privat- und Gewerbekunden in Berlin-Brandenburg – inklusive aller Anmeldungen, Netzanschlussanträge und Nachweise gegenüber dem Netzbetreiber.
1. Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie erhalten einen festen Cent-Betrag pro eingespeister Kilowattstunde Strom, wenn dieser aus Ihrer Photovoltaikanlage stammt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Wichtige Punkte:
- Garantierte Laufzeit: In der Regel 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
- Planungssicherheit: Der Vergütungssatz wird bei Inbetriebnahme Ihrer Anlage festgeschrieben und bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert.
- Anlagengröße entscheidend: Art und Höhe der Förderung hängen von der Leistung Ihrer Anlage und der Art der Vermarktung (Teileinspeisung, Volleinspeisung, Direktvermarktung) ab.
2. Wie lange wird die Einspeisevergütung noch gezahlt?
Zwei Ebenen sind zu unterscheiden:
a) Für Ihre konkrete Anlage
Für jede neue Photovoltaikanlage gilt:
Der Anspruch auf Einspeisevergütung besteht grundsätzlich für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Diese Regelung gilt weiterhin für neue Anlagen, die heute ans Netz gehen.
b) Politischer Rahmen ab 2026 und darüber hinaus
Die Höhe der Einspeisevergütung und die Förderbedingungen für neue Anlagen werden regelmäßig angepasst. Fachquellen weisen darauf hin, dass Vergütungssätze künftig weiter sinken und die Förderung stärker marktbasiert werden könnte.
Seit dem 6. Mai 2025 ist Katherina Reiche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Welche konkreten Entscheidungen ihr Haus für die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren treffen wird, ist heute offen – sicher ist nur, dass die Fördersätze regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Konsequenz für Sie:
Wer jetzt investiert, sichert sich die aktuell gültigen Vergütungssätze und damit 20 Jahre Planungssicherheit – unabhängig von zukünftigen politischen Änderungen.
3. Einspeisevergütung für Privatkunden
Für private Haushalte in Berlin-Brandenburg planen wir vor allem Dachanlagen im Bereich 4–20 kWp. Entscheidend ist die Kombination aus:
- Eigenverbrauch (Strom selbst nutzen, z. B. mit Speicher und Wallbox)
- Einspeisevergütung (Überschuss oder Volleinspeisung)
Aktuell gelten (je nach Zeitraum der Inbetriebnahme, Anlagengröße und Einspeiseart) Vergütungssätze bis in den Bereich von rund 7–8 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und ca. 12–13 ct/kWh bei Volleinspeisung kleiner Dachanlagen.
Ihre Vorteile als Privatkunde:
- Stromkosten senken: Sie ersetzen teuren Netzstrom durch eigenen Solarstrom.
- Zusätzliche Einnahmen: Für jeden eingespeisten Überschuss-Strom erhalten Sie die Einspeisevergütung.
- Wertsteigerung der Immobilie: Eine moderne Photovoltaikanlage erhöht die Attraktivität Ihres Hauses.
- Kombination mit Speicher und E-Mobilität: Eigenverbrauchsquote lässt sich deutlich steigern (Haushalt + Speicher + Wallbox).
Sonnenkonzept übernimmt für Privatkunden:
- Wirtschaftlichkeitsberechnung (mit und ohne Speicher)
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Abstimmung mit dem Elektroinstallateur
- Unterstützung bei Förderprogrammen und ggf. KfW/ILB-Mitteln
4. Einspeisevergütung für Geschäftskunden und Unternehmen
Für Gewerbebetriebe, mittelständische Unternehmen und Betreiber großer Dachflächen (z. B. Hallen, Logistik, Kühlhäuser) gelten teilweise andere Spielregeln.
a) Anlagen bis 100 kW
- Hier besteht in der Regel ein Anspruch auf feste Einspeisevergütung nach EEG.
- Wahl zwischen Überschuss- und Volleinspeisung möglich.
- Ideal für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzter Dachfläche.
b) Anlagen zwischen 100 kW und ca. 1.000 kW
- Für größere Dach- und Freiflächenanlagen kommt die Marktprämie in der Direktvermarktung zum Einsatz.
- Die Vergütung basiert auf den „anzulegenden Werten“ und gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Fördersatz aus.
- Ab bestimmten Leistungsgrößen ist eine Teilnahme an Ausschreibungen erforderlich, in denen sich die Fördersätze wettbewerblich bilden.
c) Anlagen im MW-Bereich
- Für sehr große Dach- und Freiflächenanlagen (ab ca. 1 MW) werden die Fördersätze grundsätzlich über EEG-Ausschreibungen ermittelt.
- Zusätzlich sind umfangreiche technische Nachweise und Zertifikate nötig (siehe Abschnitt Anlagenzertifikate).
Ihr Vorteil als Unternehmen:
Wir kombinieren Einspeisevergütung, Eigenverbrauch, Lastganganalyse und ggf. Direktvermarktung zu einem wirtschaftlich optimierten Gesamtpaket – inklusive Abstimmung mit Netzbetreiber, Direktvermarkter und ggf. Förderstellen.
5. Anlagengrößen & Vergütungsmodelle im Überblick
(vereinfachte Darstellung, konkrete Werte abhängig vom Inbetriebnahmedatum und EEG-Stand)
- Bis 10 kWp (typisches Einfamilienhaus)
- Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung
- Feste Einspeisevergütung, 20 Jahre garantiert
- 10–40 kWp (größere Einfamilienhäuser, kleine Gewerbedächer)
- Meist Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch
- Feste Einspeisevergütung, ggf. leicht reduzierte Sätze
- 40–100 kWp (Gewerbedächer, Mehrfamilienhäuser)
- Feste Einspeisevergütung bis 100 kWp
- Option Direktvermarktung / Marktprämie je nach Auslegung
- 100–750/1.000 kWp (größere Gewerbe- und Industrieflächen)
- In der Regel Direktvermarktung mit gleitender Marktprämie
- Teilnahme an EEG-Ausschreibungen je nach Segment
- > 1 MW (große Dach- und Freiflächenanlagen)
- Vergütung im Rahmen der EEG-Ausschreibungen
- Erhöhte Anforderungen an Technik, Zertifikate und Dokumentation
Sonnenkonzept prüft für Sie, welches Vergütungs- und Vermarktungsmodell zu Ihrem Projekt passt.
6. Anlagenzertifikate, Nachweise & technische Besonderheiten
Mit steigender Anlagengröße steigen auch die Anforderungen an Anlagenzertifikate, Netzanschlussregeln und Konformitätsnachweise.
a) Kleine Anlagen (typischer Privatkunde)
- Fallen in der Regel unter die Niederspannungsnorm VDE-AR-N 4105.
- Kein eigenes Anlagenzertifikat nötig, solange bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschritten werden.
- Wichtig sind zertifizierte Wechselrichter und ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (ab ca. 30 kVA).
- Das Verfahren beim Netzbetreiber ist standardisiert und vergleichsweise schlank.
b) Mittelgroße Gewerbeanlagen (bis ca. 500 kW)
Die jüngeren Anpassungen der VDE-AR-Normen führen dazu, dass für viele Anlagen bis 500 kW (AC) kein Anlagenzertifikat B mehr erforderlich ist, sofern die vereinbarte Einspeiseleistung bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet (insb. 270 kW).
- Anwendung VDE-AR-N 4105 mit zusätzlichen Anforderungen (z. B. übergeordneter Entkupplungsschutz).
- Die Details hängen vom Netzbetreiber, der Einspeiseleistung und dem konkreten Projektaufbau ab.
c) Große Gewerbe- und Industrieanlagen (ab ca. 500 kW – MW-Bereich)
- Für Anlagen mit Einspeiseleistungen von ca. 270–950 kW gelten in der Regel die Mittelspannungsnormen VDE-AR-N 4110 mit Pflicht zu Anlagenzertifikat Typ B (vereinfachtes Anlagenzertifikat).
- Ab ca. 950 kW ist ein Anlagenzertifikat Typ A (vollständiges Zertifikat) notwendig.
- Zusätzlich sind Konformitätserklärungen und Nachweise nach NELEV / EAAV gefordert.
Wichtig:
Die genauen Leistungsgrenzen und Anforderungen ändern sich mit der Weiterentwicklung der VDE-Regelwerke. Sonnenkonzept übernimmt für Sie die Abstimmung mit Netzbetreiber, Zertifizierungsstellen und ggf. Direktvermarktern und sorgt dafür, dass alle technischen Nachweise rechtssicher erbracht werden.
7. Warum sich Ihre Investition jetzt lohnt
1. 20 Jahre garantierte Einnahmen
Sie sichern sich die aktuell gültigen Vergütungssätze über die gesamte Förderlaufzeit.
2. Steigende Bedeutung von Eigenverbrauch
Mit Speicher, Wärmepumpe, Wallbox & Co. wird Eigenverbrauch in Zukunft noch wertvoller. Die Kombination ausStromkosteneinsparung + Einspeisevergütung macht Ihre PV-Anlage heute besonders attraktiv.
3. Regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze
Fachquellen zeigen: Die Einspeisevergütung wird regelmäßig angepasst und tendenziell abgesenkt. Es ist unklar, ob zukünftige Jahrgänge noch vergleichbare Konditionen erhalten.
4. Politische Unsicherheit – technische Sicherheit
Unabhängig davon, wie die aktuelle Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und die Bundesregierung die Rahmenbedingungen ab 2026 neu justieren: Eine heute in Betrieb genommene PV-Anlage profitiert von 20 Jahren Rechts- und Planungssicherheit.
8. FAQ zur Einspeisevergütung
1. Wie lange bekomme ich Einspeisevergütung für meine PV-Anlage?
In der Regel20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr, gerechnet ab dem Jahr der Inbetriebnahme.
2. Gilt die Einspeisevergütung auch für größere Gewerbeanlagen?
Ja, allerdings unterscheidet das EEG zwischen festen Einspeisevergütungen (v. a. bis 100 kW) und Marktprämienmodellen/Direktvermarktung für größere Anlagen.
3. Brauche ich als Privatkunde ein Anlagenzertifikat?
Für typische Einfamilienhaus-Anlagen im Niederspannungsnetz (z. B. 5–15 kWp) ist meistkein Anlagenzertifikat erforderlich. Es kommen zertifizierte Geräte und ein standardisiertes Netzanschlussverfahren nach VDE-AR-N 4105 zum Einsatz.
4. Übernimmt Sonnenkonzept die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Ja. Wir kümmern uns um die komplette technische Dokumentation, die Meldung im Marktstammdatenregister, Netzanschlussunterlagen und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber – sowohl für Privat- als auch für Gewerbeanlagen.
5. Lohnt sich Photovoltaik noch, wenn die Einspeisevergütung sinkt?
Ja, denn die Wirtschaftlichkeit basiert heute maßgeblich aufEigenverbrauch. Die Einspeisevergütung ist ein zusätzlicher Baustein, der Ihre Kalkulation verbessert.
Jetzt Einspeisevergütung sichern – mit Sonnenkonzept
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