Sonnenkonzept GmbH
Solarpaket 1 Übersicht Dach Photovoltaikanlagen
Wichtige Änderungen durch das Solar-Paket I:
Was sich für Photovoltaikanlagen auf Dächern ändert
Am 16. Mai 2024 traten die neuen Regelungen des Solar-Pakets I in Kraft, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland weiter beschleunigen sollen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Dachanlagen:
Vorteile durch das Solarpakets 1 für Privatkunden / Hausbesitzer / Residential Photovoltaikanlagen:
- Die Leistungsobergrenze für das vereinfachte Netzanschlussverfahren von Photovoltaikanlagen von bisher 10,8 kW auf 30 kW erhöht
- Die technischen Vorgaben für die Direktvermarktung von Solarstrom bis zu 25 kW wurden gelockert. So können die Betreiber von Photovoltaikanlagen Überschüsse gegen Vergütung ins Netz einspeisen
- Das Solarpaket 1 ermöglich es den Betreibern von Photovoltaikanlagen, ihre Stromspeicher auch mit Netzstrom zu laden, ohne ihren Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, das Stromnetz zu entlasten und Leistungsspitzen aufzufangen. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen ergeben sich daraus interessante Perspektiven für die Betreiber von Solaranlagen und Batteriespeichern. Die genaue Ausgestaltung wurde der Bundesnetzagentur übertragen.
- Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden wie Garagen wird ausgeweitet. Die Photovoltaik-Dachanlagenvergütung gilt nun auch für Gebäude, die zwischen 2023 und dem 01.03.2023 gebaut werden. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen können nun auch die Dächer dieser Gebäude kostendeckend mit Solaranlagen belegen und Förderungen nach dem EEG erhalten.
Vorteile durch das Solarpaket 1 für Unternehmen / Gewerbe / Kommerzielle Photovoltaikanlagen / Commercial Sektor
- Die Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW steigt um 1,5 Cent.
- Anlagenzertifikate sind für Photovoltaikanlagen mit einer Einspeiseleistung von unter 270 kW bzw. einer installierten Leistung von unter 500 kW nicht mehr erforderlich. Für diese Photovoltaikanlagen reicht ab Inkrafttreten des Gesetzes ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate aus.
- Das Solarpaket 1 weicht die Grenze von 100 KW installierter Photovoltaik-Leistung auf, ab der die Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Direktvermarktung verpflichtet sind, Die Betreiber können den Solarstrom selbst nutzen und Überschüsse ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weiterleiten. Allerdings fällt in diesem Fall auch die EEG-Vergütung weg. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, die Photovoltaikanlagen nicht auf 100 kW zu begrenzen.
Vorteile durch das Solarpaket 1 für Bestands-Photovoltaikanlagen – sog. Repowering
- Die Betreiber von Photovoltaikanlagen verlieren ihren Vergütungsanspruch nicht mehr, wenn sie vorhandene Solarmodule durch neue, leistungsstärkere Solarmodule ersetzen. Bisher galt das nur, wenn das alte Solarmodul beschädigt war.
- Für die installierte Leistung erhalten die Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre bisherige Vergütung nach dem EEG. Mehrleistung, die über die Leistung der Bestandsanlage hinausgeht, wird, wie eine neue Solaranlage behandelt. Für diese Mehrleistung gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG.
Vorteile durch das Solarpaket 1 für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es Haus- und Wohnungseigentümer, Solarstrom vom hauseigenen Dach ohne große bürokratische Hürden direkt an die Bewohner des Hauses weiterzugeben. Die Lieferantenpflicht entfällt nach dem Solarpaket 1 weitestgehend. Die Betreiber der Solaranlagen sind außerdem nicht zur Reststromlieferung verpflichtet. Die Mieter / Bewohner können somit eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf an Strom höher ist, als die Photovoltaikanlage liefern kann. Wenn Überschuss ins Netz eingespeist wird, erhalten die Betreiber / Eigentümer die übliche Vergütung nach dem EEG.
- Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 können jetzt auch Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden wie Garagen Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn der erzeugte Strom nicht in Netz, sondern direkt zu den Mietern / Verbrauchern fließt.
Vorteile durch das Solarpaket 1 für Vereinfachungen in der Bürokratie
- Das Solarpaket 1 sieht einheitliche Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Netzanschlüsse vor.
- Die Leistungsobergrenze für den vereinfachten Netzanschluss wird von 10,8 kW auf 30 kW erhöht.
Stand: 23. Mai 2024