KfW Förderung Photovoltaikspeicher

2. Januar 2017
Sonnenkonzept GmbH

KfW Förderung Photovoltaikspeicher

KfW gewährt wieder Förderung für Photovoltaikspeicher

Mit Beginn diesen Jahres können Interessierte wieder Fördermittel für Solarstromspeicher bei der KfW-Bank beantragen. Warten Sie nicht allzu lange mit der Beantragung, denn auch in diesem Jahr könnte der Fördertopf wieder vor Ende des Jahres aufgebraucht sein. 

Seit dem 01.01.2017 können Photovoltaik - Interessierte wieder Unterstützung bei der KFW-Bank beantragen, wenn sie ihre Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeichersytem betreiben wollen. Das gilt sowohl für neue Solaranlagen sowie für die Nachrüstung eines Stromspeichers bei Bestandsanlagen. 

Bestandteile der Förderung

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:

1. einem zinsgünstigen Kredit

2. einem Tilgungszuschuss.

Der Tilgungszuschuss wird nicht zurückgezahlt. Zu Beginn des Jahres 2017 beträgt der Zuschuss 19 Prozent. Ab dem 3. Quartal soll er 16 Prozent betragen.

Warten Sie nicht zu lange!

Im Jahr 2016 startete die KfW-Speicherförderung zum 01.03.2016. Schon im September verkündete die Bank dann einen vorläufigen Stopp der Speicherförderung, weil der Fördertopf nahezu aufgebraucht war. Der Fördertopf hatte ein Volumen von 10 Millionen Euro. 

Genau wie im Jahr 2016 rechnen Experten wieder mit einem großen Interesse an dieser Fördermöglichkeit. Hauseigentümer, die sich für ein Speichersystem interessieren und eine Förderung erhalten möchten, sollten sich daher mit der Antragstellung beeilen. 

Förderhöhe

Für den Kauf des Energiespeichers wird ein Kreditbetrag von maximal 2.000,00 EURO pro Kilowatt gewährt, bei bestehenden Solaranlagen 2.200,00 EURO pro kW. Der Tilgungszuschuss liegt in der ersten Jahreshälfte 2017 bei 19 Prozent. Das sind bei Neuanlagen maximal 380 EURO pro kWp, bei der Nachrüstung mit einem Speicher maximal 418,00 EURO pro kW Anlagenleistung. 

Bei einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 5 kWp Leistung und einem Preis von 10.000,00 EURO beträgt die Förderhöhe, also der nicht rückzahlbare Tilgungszuschuss 1.900,00 EURO. 

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Projektanfrage

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