Das neue EEG 2021 - Ein Überblick
Das neue EEG 2021 - Ein Überblick
Das neue EEG 2021
Der Bundestag hat es nun doch geschafft und die EEG-Novelle verabschiedet, so dass sie zum 01.01.2021 in Kraft tritt.
Es gibt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Hier ein kleiner Überblick:
Grenze für die EEG-Umlage von 10 kWp auf 30 kWp erhöht
Die Grenze, ab der die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom anfällt, wird auf 30 kWp installierte Leistung und eine jährliche Stromerzeugung von 30 MWh angehoben. Damit werden auch Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 kWp wirtschaftlich. Diese Regelung gilt auch für Bestandsanlagen, die länger als 20 Jahre am Netz sind, sog. Ü-20-Anlagen. Damit wird insbesondere der Markt der gewerblichen Dachanlagen beflügelt.
Zwangseinsatz von intelligenten Messsystemen entschärft
Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen bis 7 kWp Leistung müssen vorläufig keine intelligenten Messsysteme verbauen. Bis zu einer Leistung von 25 kWp müssen die Smart Meter allerdings nur Informationen über die Ist-Einspeisung an die Netzbetreiber liefern. Bei Anlagen über 25 kWp ist zusätzlich die Möglichkeit der Fernsteuerung vorzusehen. Die Pflicht zum Einbau einer intelligenten Messeinrichtung besteht aber für alle Anlagen – unabhängig von der Leistung, wenn ein steuerbarer Verbraucher, z. B. eine Stromheizung oder eine Ladesäule für Elektroautos betrieben wird.
Betreiber von sog. Ü20 – Bestandsanlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die länger als 20 Jahre am Netz des Energieversorgers sind, bekommen eine Anschlussförderung für die Überschusseinspeisung nach dem Ende der Einspeisevergütung. Die Betreiber bekommen ihn zum Jahresmarktwert vergütet. Dieser errechnet sich aus dem durchschnittlich an der Börse erzielten Vermarktungserlös für Solarstrom. Daran können auch Eigenverbraucher teilnehmen, ohne die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene intelligente Messtechnik installieren zu müssen.
Größere Photovoltaikanlagen zwischen 300 kWp – 750 kWp Leistung
Große PV-Dachanlagen müssen ab einer Leistung von 750 kWp einen Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten, um eine Vergütung für den eingespeisten Strom zu erhalten. Diese Grenze bleibt unverändert.
Aber: Wer sich mit einer Photovoltaikanlage auf einem Dach ab 300 kWp Leistung nicht an den Ausschreibungen beteiligt, erhält nur 50 Prozent der Vergütung. Dafür darf er den Solarstrom selbst verbrauchen.
Anlagenzusammenfassung wird gelockert
Der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft nichtmehr alle Anlagen, die in räumlicher nähe zusammengefasst werden, wenn sie innerhalb eines Jahres gebaut werden. Vielmehr sollen Anlagen unterschiedlicher Betreiber als separate Generatoren behandelt werden, wenn sie nicht am gleichen Netzanschlusspunkt einspeisen.
Netzanschluss vereinfacht
Wenn der Netzbetreiber den Antrag auf den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen bis zu 10,6 Kilowatt nicht innerhalb einer festgelegten Frist bearbeitet, darf der Generator auch ohne Genehmigung des Netzbetreibers angeschlossen werden.
Zubauziele zu gering angehoben
Die Zubauziele wurden von 2,1 auf 2,5 Gigawatt pro Jahr angehoben. Dabei halten Marktforscher und Wissenschaftler zur Umsetzung der Klimaziele ein Photovoltaikausbautempo von mindestens 10 Gigawatt für erforderlich. Das EEG 2021 sieht nur einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 Gigawatt vor.